Steuern

In steuerlichen Fragen kann die Hausverwaltung nur Agenden übernehmen, die nicht verpflichtend durch einen Steuerberater gehandhabt werden müssen. Das sind vor allem Fragen, die die Sphäre Ihrer Liegenschaft betreffen. Auf jeden Fall kann die Verwaltung folgende Belange übernehmen.

  • Erstellung der Umsatzsteuererklärung
  • Erstellung des Beiblattes
  • Erstellung der Erklärung für Personengesellschaften (Hausgemeinschaft)

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