Photovoltaikanlagen im Wohnungseigentum – wie umsetzen?

Die Energiewende, stark gestiegene Energiekosten und zunehmende Förderungsmittel im Bereich der Errichtung von Photovoltaikanlagen (kurz PV) führen nunmehr zu steigendem Interesse an der Errichtung derartiger Anlagen. Wenn keine individuelle Anlage für einen einzelnen (Wohnungs-)Eigentümer errichtet werden kann, wie dies seit der letzten Wohnungseigentumsgesetznovelle in einem Reihenhaus möglich jedenfalls möglich wäre, stellen sich zahlreiche Fragen, die hier gemeinsam mit den Wohnungseigentümern geklärt werden müssen.

In den meisten Fällen wird davon auszugehen sein, dass die vorhandenen Dachflächen nur die gemeinschaftlich genutzt werden können und somit eine PV-Anlage nur als Gemeinschaftsanlage errichtet werden kann. Förderungen kürzen dabei die Anschaffungskosten und verkürzen die Amortisationszeit, die mittlerweile auch auf Grund der deutlich gestiegenen Stromkosten deutlich geringer ausfallen.

Die neu zu errichtenden PV-Anlagen müssen in weiterer Folge einkommensteuerlich und auch umsatzsteuerlich korrekt behandelt werden. Im Bereich der Einkommensteuer wurden umfangreiche Steuerbefreiungen (bis maximal 25 kWp) und Einspeisungsmengen von bis zu maximal 12.500kWh (pro Person!) festgelegt. Neben der einkommensteuerlichen Betrachtungsweise sind aber auch in Hinblick auf die Umsatzsteuer Abklärungen zu treffen. Ob die zu errichtende Anlage zu umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen führt und wie mit diesen umzugehen ist, ist von Beginn an richtig umzusetzen. 

In jedem Fall ist somit neben der Abklärung bautechnischer Fragen auch die korrekte, steuerliche Abwicklung bei Errichtung und während des laufenden Betriebes erforderlich. Bei Interesse an einer möglichen Umsetzung eines derartigen Projekts, wenden Sie sich gerne an mich als Ihren zuständigen Verwalter. (Stand 3_2023).

Ihr Verwalter Mag. Andreas Zoder


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